Das ist NICHT die Website der Kanzlei Mag. Stefan Schlager (Hauptplatz 5/3, 2020 Hollabrunn). Vielmehr beschreibt sie meine Erfahrungen mit ihm.
Kurzfassung:
Wenn Sie von der Kanzlei Schlager ein Schreiben mit der Androhung einer Besitzstörungsklage wegen rechtswidrigen Parkens bekommen haben, sich aber keines Vergehens bewusst sind – auf keinen Fall seiner Forderung nachkommen und zahlen! Zumindest in meinem Fall hat Herr Schlager nach einem Protest meinerseits schrittweise nachgegeben.
Im Frühling 2025 aß ich mit meiner Familie im Restaurant Woktime in der Perfektastraße 45 in 1230 Wien zu Mittag. Ich parkte meinen Wagen direkt gegenüber des Restaurants auf einem Parkplatz, der ganz eindeutig zur Liegenschaft gehört. Schließlich wirbt Woktime auf seiner Website auch damit, dass Parkplätze vor Ort vorhanden seien. Das Restaurant befindet sich in einem größeren Gebäude, das mehrere Unternehmen beherbergt (u.a. einen Supermarkt) und der Hochstaffl Immobilien GmbH gehört. Der Parkplatz wird laut Beschilderung von der T-1 Parkraumüberwachung betreut; die Benützung ist während der Dauer eines Einkaufs oder Restaurantbesuchs ausdrücklich gestattet. Nach einem nicht übertrieben langen aber durchaus guten Mittagessen verließen wir das Restaurant wieder mit unserem Auto.
Von einer Übertretung der auf den Schildern vermerkten maximalen Parkdauer konnte also keine Rede sein. Trotzdem erhielt ich einige Wochen später ein Schreiben der Kanzlei Stefan Schlager, worin er mir eine Besitzstörungsklage androhte, wenn ich ihm nicht €180 zahle. Ich kontaktierte seine Kanzlei per Email und leitete sogar die Restaurantrechnung weiter. Ich ging davon aus, dass sich die Sache damit erledigt hätte und erwartete eine Entschuldigung von Hr. Schlager. Stattdessen reduzierte er nur seine Forderung auf €30, um seine Kosten (u.a. für die Lenkererhebung) zu decken. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – obwohl ich mir nichts zu Schulde kommen ließ, erlaubt sich ein Anwalt Geld von mir zu verlangen, dafür dass er zu Unrecht meine privaten Daten wie meine Wohnadresse ausgeforscht hat! Selbstverständlich lehnte ich jegliche Zahlung ab. Fehler können immer passieren, aber wenn ich bereit bin Personen mit einer Klage zu drohen, muss sauber gearbeitet werden.
In der Folge kontaktierte ich schriftlich die Hochstaffl Immobilien GmbH, um mich über diese Behandlung zahlender Kundschaft zu beschweren. Anfangs teilte man mir nur per Email mit, dass die „Strafe“ ohnehin schon storniert sei. Erst auf erneutes Nachfragen äußerte die Vertreterin der Hochstaffl Immobilien GmbH Verständnis für meinen Unmut. Es zeigte sich aber keine Intention am Problem an sich etwas zu ändern, wie Druck auf die T-1 Parkraumüberwachung oder Herrn Schlager auszuüben, seriöser zu arbeiten und sicher zu stellen, dass derartige Briefe nur an Personen geschickt werden, die tatsächlich rechtswidrig auf der Liegenschaft geparkt haben. Vielmehr erweckte die Antwort den Eindruck, dass ungerechtfertigte Forderungen regelmäßig verschickt werden, die dann bei Protest der Geschädigten zurückgezogen werden.
Aufgrund dieser frustrierenden Erlebnisse habe ich mich dazu entschlossen, diese Website einzurichten, gemeinsam mit www.hochstaffl-parken.com.
Sollte es in der Tat mehrere Personen geben, die sich wie ich ohne eigenes Verschulden mit einer Klagsdrohung von Herrn Schlager konfrontiert sahen, gibt ihnen diese Seite hoffentlich das Vertrauen sich nicht von ihm einschüchtern zu lassen und seinen Forderungen nicht nachzukommen.
Es kann natürlich sein, dass meine Erfahrung ein Einzelfall war. Mein Austausch mit der Hochstaffl Immobilien GmbH legte aber nahe, dass es regelmäßig zu solchen Vorkommnissen kommt, wodurch sich natürlich die Frage aufdrängt, ob System dahinter steckt. Deswegen würde ich mich über ein Email an info@kanzlei-schlager.com von anderen Betroffenen freuen. (Das ist natürlich nicht die Adresse von Herrn Schlager; seine endet auf .at!) Wenn sich die Vermutung bewahrheitet, dass es sich um mehr als gelegentliche Versehen handelt, würde ich diese Information an diverse Medien weitergeben, mit der Hoffnung gründliche Nachforschungen anzustoßen.
Klarstellung: nur um Missverständnissen vorzubeugen - diese Seite ruft selbstverständlich nicht dazu auf, ohne Berechtigung auf Privatgrund zu parken, oder gerechtfertigten Forderungen nicht nachzukommen.